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Arbeitsrecht

Kabinett will Werkverträge in der Fleischindustrie verbieten

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Großbetriebe, die schlachten, Fleisch zerlegen und verarbeiten, dürfen ab 2021 nur noch eigene Angestellte beschäftigen. Außerdem drohen Strafen bis zu 30.000 Euro, wenn Arbeitszeiten nicht eingehalten werden. Kontrollen in den Betrieben sollen regelmäßiger stattfinden. Von schlechten Arbeitsbedingungen sind vor allem osteuropäische Arbeitskräfte in deutschen Großbetrieben betroffen. Meist sind sie über Subunternehmerfirmen angestellt und haben dadurch wenig Rechte. Bundestag und Bundesrat müssen dem Kabinettsbeschluss noch zustimmen.

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Seit 2019 bei KATAPULT, seit 2020 Onlinechefin. Vor allem für die Berichterstattung über sozialpolitische Themen zuständig.

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