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Landverteilung

Seagrabbing

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Die Aufteilung der Meere nahm ihren Ausgang bereits 1945. US-Präsident Harry S. Truman erklärte damals, dass das Einflussgebiet eines Staates auf die angrenzenden Meere und den Meeresboden erweitert werden müsse. Die wissenschaftliche – nicht politische – Begründung lieferte die Geologie: Die kontinentale Landmasse (auch: Festlandsockel) endet nicht an der Küste, sondern erstreckt sich auch unter dem Meeresspiegel weiter.

Dieser Idee folgend verstand Truman den Meeresboden als natürliche Verlängerung des eigenen Territoriums. Bis dahin galt international die 3-Meilen-Regelung, die das Einflussgebiet eines Staates auf drei Seemeilen (5,56 Kilometer) vor dessen Küsten beschränkte. In den 50er Jahren wurde Trumans Proklamation auch völkerrechtlich anerkannt.

Der Grund für diese Forderung ist schnell erzählt: In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg gewann die Offshore-Ölförderung an Bedeutung und die USA wollten mögliche untermeerische Vorkommen für sich beanspruchen. Heute werden weltweit etwa 30 Prozent des Erdöls offshore produziert.

200 Seemeilen plus x

Besonders die Festlandsockel sind für den Abbau von Rohstoffen interessant, da in den Sedimentschichten vor allem Öl und Gas lagern. Spekulationen der Internationalen Meeresbodenbehörde zufolge befanden sich im Jahr 2000 in den Festlandsockeln Ressourcen im Wert von etwa 12 Billiarden Dollar. Umgerechnet auf die Weltbevölkerung entspräche das mehr als 1,5 Millionen Dollar pro Mensch. Kein Wunder also, dass die USA und sämtliche Küstenstaaten ein hohes Interesse an diesen Gebieten haben. Doch wer darf die Rohstoffe im Meeresboden abbauen?

Zunächst kann nur ein Küstenstaat auf die angrenzende Meeresfläche ein Hoheitsrecht ausüben. Ausgehend von der sogenannten Basislinie – das ist die Küstenlinie bei Niedrigwasser – gibt es verschiedene Zonen, die den Staaten jeweils unterschiedliche Nutzungsrechte einräumen. Das zwölf Seemeilen breite Küstenmeer ist die erste Zone. Sie wird ohne Einschränkung dem Staatsgebiet zugerechnet.

Dem Küstenmeer schließt sich die 188 Seemeilen (348,18 Kilometer) breite »Ausschließliche Wirtschaftszone« an, in der für den Küstenstaat beschränkte hoheitliche Rechte »zur Erforschung, Nutzung, Schutz und Management der natürlichen lebenden und nicht lebenden Ressourcen« gelten. Diese 200-Meilen-Zone bildet den juristischen Festlandsockel, denn er steht jedem Küstenstaat zu und darf von ihm zum Abbau von Bodenschätzen genutzt werden – unabhängig davon, ob dieser Bereich geologisch betrachtet noch zur kontinentalen Platte zählt oder nicht.

Da einige Staaten jedoch über einen weitaus breiteren natürlichen, das heißt geologischen Festlandsockel verfügen, wurde dem Seerechtsübereinkommen (SR) der Artikel 76 hinzugefügt. Dieser besagt, dass ein Küstenstaat eine größere Fläche für sich beanspruchen kann, wenn der geologische Festlandsockel über diese 200 Seemeilen hinausragt. Diese Möglichkeit stützt sich auf das von Truman formulierte Verständnis, dass der Festlandsockel »die unter Wasser gelegene Verlängerung der Landmasse des Küstenstaats« bildet und damit »natürlicherweise« dem Staatsgebiet zugesprochen werden muss. So können einige Staaten ihr untermeerisches Abbaugebiet aufgrund geologischer Sachlagen über diese 200-Meilen-Zone hinaus erweitern.

Die wirtschaftliche Folgen geologischer Expertisen

Was simpel klingt, ist in der Praxis jedoch gar nicht so eindeutig zu bestimmen. Denn wo eine kontinentale Platte endet und eine ozeanische Platte beginnt, ist Interpretationssache. Die Übergänge sind fließend.

Darüber hinaus müssen die »[...] Küstenstaaten ihre Ansprüche auf Ausweitung des Festlandsockels grundsätzlich innerhalb einer Frist von 10 Jahren anmelden, gemessen ab dem Termin ihres Beitritts (Ratifikation) zum SR.« So begann 1994 der Ansturm auf die Meere, denn jedes Küstenland versucht selbstverständlich einen möglichst breiten Festlandsockel und dessen verborgene Schätze zugesprochen zu bekommen.

An dieser Stelle wird der Fall spannend: Um die Ausweitung des Festlandsockels zu erreichen, mussten die Staaten Daten über die Beschaffenheit des Meeresbodens, den sie für sich beanspruchen wollen, bei der eigens dafür eingerichteten »Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels« einreichen. Die Kommission interpretiert die Daten und gibt auf Grundlage dieser Interpretation der Dritten Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen eine Empfehlung darüber, ob dem Küstenstaat der Meeresboden zugesprochen werden soll, es sich also um den Kontinentalschelf handelt, oder nicht.

Daraus ergeben sich verschiedene Probleme. Das Expertengremium, bestehend aus 20 internationalen Geologen, untersteht keinem Kontrollgremium. Ihre Empfehlungen stellen also de facto Entscheidungen dar. Die Mitglieder sind darüber hinaus der Geheimhaltung verpflichtet, denn die eingereichten Daten enthalten zumeist geheime Informationen der Ölindustrie. Daher sieht sich die Kommission dem Vorwurf der Intransparenz ausgesetzt. Da dem Gremium auch Wissenschaftler aus Antragstellerländern angehören, kann ein Beigeschmack von Parteilichkeit nicht vollkommen beseitigt werden.

Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Auswertung der eingereichten Daten. Die Proben, die als Beweis für die Zurechnung zum Festlandsockel dienen sollen, geben nicht eindeutig Aufschluss über die tatsächliche Beschaffenheit des Meeresbodens. Vielmehr können die Daten nur interpretiert werden. Und diese Interpretationen können je nach Wissenschaftler oder Gremium – denn dieses wechselt alle fünf Jahre – unterschiedlich ausfallen.

Da ein Antragstellerstaat zudem die Möglichkeit hat, immer wieder neue Daten einzureichen, wird diesem die Erweiterung aller Wahrscheinlichkeit nach früher oder später zugesprochen. Die Zehnjahresfrist spielt dabei keine Rolle mehr, denn sie gilt bei der ersten Abgabe von Daten als eingehalten.

Erst die Wirtschaft, dann die Natur

So wird ein Großteil des Meeres nach und nach aufgeteilt. Sogar Teile der Arktis einschließlich des Nordpols fallen dieser Aufteilung zum Opfer. Ein Phänomen, das diesen Effekt verstärkt, ist, dass Länder auch für ihre Inseln und Überseegebiete einen Anspruch auf die Anrechnung eines Festlandsockels haben. Länder wie Frankreich, die über zahlreiche Überseegebiete verfügen, profitieren davon.

Die Regelung führt auch zu kuriosen Maßnahmen wie beispielsweise im Falle Japans: Um die winzige, aus abgestorbenen Korallen bestehende Pazifikinsel Okinotorishima – eigentlich ist es eher ein Korallenriff – zu sichern, und damit ein potentielles Abbaugebiet von 430.000 Quadratkilometern, werden aufwendig Korallen gezüchtet und an die abgestorbenen Riffteile verpflanzt. Ohne diese Sicherungsmaßnahmen würde der nur knapp über der Wasseroberfläche befindliche Landteil mit dem Anstieg des Meerespiegels irgendwann verschwinden.

Mit Mitteln wie diesen versuchen die Staaten, möglichst viel des gewinnbringenden Meeresbodens zu bekommen. Der Anteil der Meere, der der Allgemeinheit gehört, schrumpft mehr und mehr. Der Rest wird ausgebeutet, dient der Industrie als Rohstofflieferant.

Die Störung des Ökosystems Meer und Katastrophen wie das Unglück auf der Bohrinsel Deepwater Horizon im Jahre 2010, bei dem schätzungsweise 800 Millionen Liter Rohöl in den Golf von Mexiko gelangten, werden dabei billigend in Kauf genommen.

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Fußnoten

  1. Zum Thema s. auch die Dokumentation »Die Eroberung der Weltmeere«, Regie: Max Mönch, Alexander Lahl, D 2015.
  2. Vgl. Proclamation 2667 vom 28. September 1945: Policy of the United States with Respect to the Natural Resources of the Subsoil and Sea Bed of the Continental Shelf.
  3. Vgl. Austin, Diane; Priest, Tyler; Pulsipher, Allan G.: Introduction and Background, in: U.S. Department of the Interior, Minerals Management Service, Gulf of Mexico OCS Region (Hrsg.): History of the Offshore Oil and Gas Industry in Southern Louisiana. Volume I: Papers on the Evolving Offshore Industry, New Orleans 2008, S. 1-10. hier: S. 8.
  4. Vgl. »Die Eroberung der Weltmeere«, TC: 00:36:50-00:37:20.
  5. Jenisch 2010, S. 374.
  6. Art. 76, Abs. 3, SRÜ.
  7. Jenisch 2010, S. 377.
  8. Vgl. Art. 2, Abs. 4, Anlage 2 SRÜ.
  9. Vgl. »Die Eroberung der Weltmeere«, TC: 00:43:50-00:48:40.

Autor:innen

Geboren 1983, ist seit 2015 Redakteur bei KATAPULT und vor allem als Layouter, Grafiker und Lektor tätig. Er hat Germanistik, Kunstgeschichte und Deutsch als Fremdsprache an der Universität Greifswald studiert.

Sein wissenschaftliches Hauptinteresse liegt im Bereich der Sprachwissenschaft.

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