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Freihandel TTIP

Politik im Stillstand

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Wenn ein Unternehmer in eine Diktatur expandieren möchte, hat er ein Problem: Er kann sich weder auf Gesetze noch auf ihre Einhaltung verlassen. Großkonzerne könnten diese Länder deshalb meiden und in sicheren Staaten bleiben. Machen sie aber nicht. Stattdessen schlagen sie dem Diktator vor, ihre eigene Justiz zu installieren, die nur zwischen dem Staat und dem Unternehmen wirkt. Der Diktator stimmt zu. Er braucht die Steuereinnahmen. Der Unternehmer investiert, denn er hat Sicherheit.

Auf diese Weise sind die ersten Investitionsschutzabkommen entstanden, die es internationalen Unternehmen ermöglichen, auch in undemokratische Staaten zu arbeiten. Das geplante Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen den USA und der EU soll ebenfalls eine solche außerordentliche Justiz aufbauen. Doch wozu brauchen Unternehmen dieses Abkommen, wenn sie sich auf das Rechtssystem ihrer Heimatländer verlassen können? Die EU-Staaten und die USA sind astreine Demokratien nach liberalem Vorbild. Ihre Rechtssysteme funktionieren und werden von Forschern mit den höchsten Auszeichnungen versehen.

TTIP richtet sich offensichtlich nicht gegen die Willkür eines Diktators. Vielmehr erschwert es politische Veränderungen im Allgemeinen. Bei gesetzlichen Veränderungen gibt es immer Gewinner und Verlierer. Den Verlierern wird durch das neue Schiedsverfahren ermöglicht, gegen ihre Verluste zu klagen. Der Staat muss die Verluste dann ausgleichen. Er muss alle die Unternehmer bezahlen, die durch seine neuen Gesetze weniger Gewinn machen. Ergebnis: Stillstand oder Schulden.

Ein Freihandelsabkommen wirkt also auch, wenn niemand klagt, weil der Gesetzgeber weiß, dass Unternehmer dagegen klagen dürfen.

Die heute bestehenden Freihandelsabkommen wirken bereits veränderungshemmend. Die kanadische Regierung hat das Verbot eines giftigen Zusatzstoffes für Benzin der Ölindustrie wieder zurückgenommen, weil sie eine Klage von Großkonzernen vermutete. Ein Freihandelsabkommen wirkt also auch, wenn niemand klagt, weil der Gesetzgeber weiß, dass Unternehmer dagegen klagen dürfen. Selbst wenn sich das Schiedsgericht gegen eine Strafzahlung ausspricht, muss der Staat in den meisten Fällen die Verfahrensgebühren zahlen.

Vattenfall verklagt Deutschland derzeit wegen des Atomausstieges. Philip Morris ist wegen neuer Anti-Raucher-Gesetze gegen Uruguay und Australien vor ein Schiedsverfahren getreten. In Ägypten wird gegen zu hohe Mindestlöhne geklagt und US-amerikanische Ölfirmen ziehen gegen Kanada wegen eines Frackingverbotes vor ein Schiedsgericht. Besonders aktiv, so scheint es, sind die größten Unternehmen der Welt – besonders aktiv sind Unternehmen aus England, Deutschland und den USA.

Serge Halimi beginnt seinen Artikel in der »Le Monde diplomatique« mit dem Satz: »Ein Freihandels-Adler überquert den Atlantik, um eine europäische Herde schlecht geschützter Lämmchen zu fressen.« (Original: Un aigle libre-échangiste américain traverse l'Atlantique pour ravager un troupeau d'agnelets européens mal protégés.) Herr Halimi vergisst dabei, dass europäische Firmen den Amerikanern zwar andere, aber dafür ähnlich gefährliche Produkte verkaufen möchten. Das betrifft besonders den Finanzsektor, aber auch in vielen anderen Bereichen scheinen die EU und die USA noch unterschiedliche Vorstellung vom gemeinsamen Freihandel zu haben:

1. Jobsicherung
Die Herkunft eines Bürgers soll nicht für die Vergabe von Arbeit entscheidend sein. Das ist die Position der EU. Europäer und US-Amerikaner sollen in beiden Ländern abhängig von ihrer Qualifikation aber unabhängig von ihrer Herkunft eingestellt werden. Die USA bevorzugen hingegen eine Vorrangregelung für die eigene Bevölkerung. US-Amerikaner sollen auf ihrem eigenen Staatsgebiet bevorzugt eingestellt werden.

2. Persönlichkeitsrechte
In der EU besitzen Bürger Rechte, die sie vor staatlichen Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich schützen. Die Gebiete dafür sind vielfältig; Privat-, Geheim-, Intimsphäre, Recht an eigenem Bild, Recht an gesprochenem und geschriebenen Wort, informationelle Selbstbestimmung (der Bürger entscheidet, welche Daten an den Staat geleitet werden). Das alles soll auch für die digitale Ebene gelten. In Deutschland wird dieser Rechtsschutz durch Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes (Menschenwürde) gesichert und mit Artikel 2 Absatz 1 (freie Entfaltung der Persönlichkeit) verbunden. Bürger der USA besitzen, verglichen damit, nur ein abgeschwächtes Persönlichkeitsrecht. Besonders hohes Konfliktpotenzial birgt das in vielen europäischen Staaten geltende Grundrecht auf digitale Intimsphäre.

3. Nahrung
Im Jahr 2001 haben die USA und weitere 50 Staaten die Einfuhr von Fleisch aus Europa verboten. Der Grund: BSE. Noch heute zweifeln viele Amerikaner an der europäischen Fleisch- und Käseproduktion. Die europäischen Ängste beziehen sich auf die Chlordioxidbehandlung von Hühnchen, den Einsatz von Hormonen für die Viehzucht und genveränderte Grundnahrungsmittel. Die Landwirtschaft könnte ein entscheidender Punkt bei den TTIP-Verhandlungen sein. US-Landwirtschaftsminister Tom Vilsack betonte bereits, dass die Amerikaner in diesem Bereich kompromisslos bleiben werden und der Vertrag, ohne Zugeständnisse der Europäer, scheitern wird.

4. Pharmazie
Europäische Pharmazie-Hersteller wollen eine automatische Anerkennung ihrer Medikamente auf dem US-amerikanischen Markt durchsetzen. Die amerikanische Pharmalobby wünscht sich weniger staatliche Preiskontrolle.

5. Bankenregulierung
Infolge der Finanzkrise erließ die Regierung von Barack Obama härtere Regularien für den Bankensektor. Für riskante Finanzgeschäfte muss eine Bank in den USA nun mehr Eigenkapital vorweisen und die Verschuldung begrenzen (Volcker Regel). Ausländische Banken wurden mit etwas Verzögerung auch in diese Gesetzgebung miteinbezogen, was wiederum europäische Banken verhindern wollten. Denn innerhalb der EU konnten Geldinstitute nach der Krise fast genauso agieren wie davor. Eine Bankenregulierung wurde in Europa zwar debattiert, aber nicht durchgeführt. Die europäischen Banken, angeführt von den Briten und den Deutschen, fordern in den TTIP-Verhandlungen, ihre riskanten Geschäfte auch in den USA fortführen zu dürfen. Die US-Politik behandelt die Finanzbranche seitdem härter. Fast alle großen Banken der Welt werden zurzeit von den USA überprüft und verklagt: Société General, Crédit Agricole, JP Morgan Chase, Bank of Amerika, Deutsche Bank, ING, und HSBC; entweder wurden diese Banken bereits zu hohen Geldbußen verurteilt oder sie befinden sie sich noch im Rechtsstreit mit den USA.

6. Arbeitsrecht
In Europa besitzen Arbeitnehmer stärkere Rechte gegenüber ihrem Arbeitgeber als in den USA. Die europäischen Gewerkschaften befürchten eine Angleichung an den niedrigen USA-Standard. Allerdings gibt es auch andere Interessen in Europa. Der europäische Arbeitgeberverband ist mit einer derartigen Angleichung nach unten einverstanden.

7. Spielzeug-Standards
Die amerikanischen Unterhändler fürchten einen zu laschen europäischen Standard im Bereich der Spielzeugherstellung. In den USA seien die Bestimmungen für chemische Stoffe in Spielzeugen deutlich härter geregelt als in der EU.

8. Ökologie
Die EU möchte den Handel mit Treibhausgasemissionen fortführen, die USA möchte nicht damit anfangen. Die unterschiedliche Ausrichtung beider Volkswirtschaften wird in diesem Punkt besonders deutlich. In den USA existiert keine starke Lobby für alternative Energien. Auch über die Genehmigung des Frackings sind sich beide Parteien uneinig. Während die Europäer sich noch nicht endgültig entschieden haben, aber eher dagegen sind, nutzen die USA dieses Verfahren zur Erdöl und Erdgasgewinnung bereits.

Wenn Frankreich mitspielt, ist das Projekt durchsetzbar

Die Informationen über das Freihandelsabkommen, die ungewollt bekannt geworden sind, betreffen so ziemlich alle Bereiche der Politik. Normalerweise sind die Vorverhandlungen im Kompetenzbereich der Ministerien für Handel. Für das TTIP verhandeln zusätzlich noch etwa 600 Vertreter von Großfirmen beider Seiten. Auf politischer Ebene verhandelt Karel de Gucht, der EU-Kommissar für Handel. Er ist für den Freihandel und kritisiert nebenbei schon mal alle die Staaten (besonders Frankreich), die davon weniger überzeugt sind. Denn wenn auch nur ein einziges großes nationales Parlament gegen das Abkommen stimmt, ist es auch insgesamt abgelehnt. Frankreich ist zurzeit der wahrscheinlichste Kandidat dafür.

Andersherum gedacht: wenn Frankreich mitspielt, ist das Projekt durchsetzbar. Angela Merkel, Barack Obama, David Cameron – selbst Sigmar Gabriel ist für das Abkommen. Das Problem der Durchsetzung könnte vielmehr in der Wirtschaft selbst liegen. Bisher sind sich die Großkonzerne nicht über die oben genannten Streitpunkte einig. Beim Thema Landwirtschaft wollen die US-Amerikaner keine Kompromisse eingehen, genauso wenig wie die europäischen Banken keine verschärfte Regulierung akzeptieren.

Fußnoten

  1. Zwei anerkannte Messinstrumente zur Ermittlung der Werte westlicher Demokratien stellen FreedomHouse und Polity4 zur Verfügung.- URL: http://www.freedomhouse.org; http://www.systemicpeace.org/polity/polity4.htm.
  2. Halimi, Serge: Les puissants redessinent le monde, in: Le Monde diplomatique, Paris (61)2014, H. 6.
  3. In Deutschland: Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, aber auch das Telekommunikationsgeheimnis.
  4. Bovine spongiforme Enzephalopathie, die schwammartige Gehirnkrankheit der Rinder.

Autor:innen

Der Herausgeber von KATAPULT und Chefredakteur von KATAPULTU ist einsprachig in Wusterhusen bei Lubmin in der Nähe von Spandowerhagen aufgewachsen, studierte Politikwissenschaft und gründete während seines Studiums das KATAPULT-Magazin.

Aktuell pausiert er erfolgreich eine Promotion im Bereich der Politischen Theorie zum Thema »Die Theorie der radikalen Demokratie und die Potentiale ihrer Instrumentalisierung durch Rechtspopulisten«.

Veröffentlichungen:
Die Redaktion (Roman)

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