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Ärzteversorgung

Zieht es Ärzte dorthin, wo wohlhabendere Patienten wohnen?

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Die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung soll sicherstellen, dass die ärztliche Versorgung flächendeckend gewährleistet ist. Dazu wird Deutschland in viele Regionen, die Planungsgebiete, aufgeteilt. Innerhalb eines Planungsgebietes sollen zwischen 1.519 und 2.228 Einwohner auf einen Hausarzt kommen, dann gilt die Region als ausreichend versorgt. Das Problem: Eine Großstadt wie die Hansestadt Hamburg gilt als ein einziges Planungsgebiet – Ärzte können sich innerhalb des Stadtgebietes niederlassen, wo sie wollen. In Hamburg kommen auf einen Hausarzt 1.428 Einwohner, die Stadt gilt somit als überversorgt. Und dies wiederum bedeutet, dass sich neue Hausärzte nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung in Hamburg niederlassen können. Doch sind trotz Überversorgung der gesamten Stadt auch alle Bezirke ausreichend versorgt? Oder gibt es Bezirke, die unterversorgt sind, und hängt dies mit dem Einkommen der ansässigen Bevölkerung zusammen?

Die Grafiken zeigen, dass Viertel mit geringem Einkommen im Schnitt etwas schlechter mit Ärzten versorgt sind als wohlhabende Stadtteile – dem Mantra vieler Politiker und Ärztefunktionäre zum Trotz, die behaupten, es sei in Deutschland jeder gut versorgt. Dabei sind es gerade die »armen Viertel«, die eine besonders gute Ärzteversorgung benötigen, denn Armut macht krank. Gleichzeitig haben Menschen mit wenig Einkommen auch weniger Möglichkeiten, einen Arzt im Nachbarbezirk aufzusuchen. Daher ist in einigen einkommensschwachen Gebieten die Ärzteversorgung mangelhaft. Die Wege in Hamburg können weit sein, ein Nahverkehrsticket kostet Geld.

Wenn sich ein neuer Arzt in einem unterversorgten Bezirk niederlassen möchte, muss er sich erst einmal eine Ausnahmegenehmigung von der Kassenärztlichen Vereinigung erkämpfen – denn Hamburg gilt ja als überversorgt. Polemisch ausgedrückt: Die Ärzte in wohlhabenden Vierteln nehmen den Einwohnern in armen Vierteln die Ärzte weg. Zwar gibt es immer mal wieder Einzelfallentscheidungen: So hat die Kassenärztliche Vereinigung im Bezirk Veddel, in dem 2015 nur ein Hausarzt mit beschränkten Öffnungszeiten für etwa 4.800 Einwohner zuständig war, einen weiteren Kassenarztsitz zugelassen. Allerdings war es dort eine soziale Initiative im Stadtviertel, die sich diesen Sitz erarbeitet hat.

Die Bedarfsplanung wurde 1992 per Gesetz eingeführt. Die Ausgestaltung einer Richtlinie zur Bedarfsplanung wurde dem Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen (GB-A) übertragen. Wirklich gut scheint das System allerdings nicht zu funktionieren, wenn im wohlhabenden Hamburg einige Bezirke einen Mangel an Ärzten aufweisen. Da ein Einfluss auf den GB-A dem demokratischen Wähler entzogen ist, bleiben ihm nur begrenzte Möglichkeiten, die ärztliche Ungleichverteilung zu ändern: seine Stimme bei Bundestagswahlen, lokaler Protest und öffentlicher Druck.

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Fußnoten

  1. Berechnung Tobias Höflein auf Grundlage der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (Stand 17.11.2017).- URL: g-ba.de.
  2. Berechnung Tobias Höflein auf Grundlage der »Hamburger Stadtteil-Profile« (Berichtsjahr 2016), herausgegeben vom Statistikamt Nord: 1.860.759 Einwohner, 1.303 Hausärzte.- URL: statistik-nord.de.

Autor:innen

freiberuflicher Medizinredakteur
Arzt

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